Mehrfamilienhaus unter Denkmalschutz versichern — Denkmal ohne Mehrpreis.

Ohne Selbstbeteiligung bei Feuer, Leitungswasser und Sturm · Mietausfall bis 36 Monate · Denkmal ohne Mehrpreis

Manche Versicherer scheuen Baudenkmäler, verlangen einen Zuschlag oder lehnen aufwendige Objekte ganz ab. Hier ist Denkmalschutz regulär eingeschlossen — ohne Mehrpreis und mit bis zu 2,5 Mio. € allein für behördliche Auflagen beim Wiederaufbau. Beitrag in 2 Minuten, ohne Kontaktdaten.

Bis 2,5 Mio. € für behördliche Auflagen Keine feste Versicherungssumme: gleitender Neuwert, Unterversicherungsverzicht bei korrekten AngabenGleitender Neuwert statt fester Versicherungssumme Heizung und Klingelanlage auch bei Bedienungsfehlern versichert — bis 15.000 € je Schaden, 500 € Selbstbehalt, ohne Verschleiß Grob fahrlässig verursachte Schäden in voller Höhe mitversichert
Zeichnung eines denkmalgeschützten Hauses

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Wichtig ist der Standort des Gebäudes — nicht Ihr Wohnort.

Thomas Ebeling, Versicherungsmakler 4,97 von 5 · 133 Bewertungen auf ProvenExpert · Seit 2002 in der VersicherungsbrancheSeit 2002 in der Branche

Gründerzeit, Jugendstil & Co.: massive Baudenkmäler (Bauartklasse I/II) sind ohne Sondervereinbarung versicherbar.

Warum Denkmal-Eigentümer hier richtig sind

Beim Wiederaufbau eines Baudenkmals bestimmt die Denkmalbehörde mit: originalgetreue Fassade, historische Materialien, traditionelle Handwerkstechniken. Das kann schnell sechs- bis siebenstellig kosten — wenn es nicht versichert ist.

Behördliche Auflagen: bis 2,5 Mio. €

Mehrkosten, die durch Auflagen der Denkmalbehörde beim Wiederaufbau entstehen, sind bedingungsgemäß bis 2,5 Mio. € mitversichert — allein für diesen Zweck. Ein anderer großer Anbieter deckelt diese Mehrkosten bei 1,0 Mio. € und bedient aus derselben Summe noch weitere Positionen. Genau hier entscheidet sich im Schadenfall, ob die Deckung reicht.

Denkmal ohne Mehrpreis

Denkmalgeschützte Gebäude in massiver Bauweise sind regulär mitversichert — keine Sondervereinbarung, kein Mehrpreis. Der Beitrag richtet sich nach Wohnfläche, Baujahr und Bauart, nicht nach dem Denkmalstatus.

Und fürs Vermieten gebaut

Mietausfall bis 36 Monate (auch nach schadenbedingtem Auszug), Vandalismus einschließlich Graffiti mitversichert — ohne Höchstsumme, 250 € Selbstbehalt; bei historischen Fassaden ein teurer Posten —, unbemerkter Todesfall eines Mieters bis 10.000 € — Leistungen, die Standardpolicen nicht kennen.

Denkmalschutz steht in vielen Leistungsübersichten — entscheidend ist, was darunter steht

Wir haben unser Konzept gegen die aktuellen Vertragsgrundlagen und Antragsunterlagen eines anderen großen Anbieters im Mehrfamilienhaus-Geschäft gelegt. Drei Unterschiede, die erst im Schadenfall sichtbar werden:

1 · Mehrkosten durch behördliche Auflagen

Unser KonzeptBis 2,5 Mio. € — und diese Summe steht allein für Mehrkosten aus behördlichen Wiederherstellungsbeschränkungen zur Verfügung.
Ein anderer großer AnbieterBis 1,0 Mio. € — und aus derselben Summe werden zusätzlich Preissteigerungen nach dem Schaden und Technologiefortschritt bedient. Für die Auflagen bleibt entsprechend weniger übrig.

2 · Zuschlag für den Denkmalstatus

Unser KonzeptKein Mehrpreis für den Denkmalstatus. Der Beitrag richtet sich nach Wohnfläche, Baujahr und Bauart — der Denkmalstatus verteuert ihn nicht.
Ein anderer großer AnbieterDer Antrag enthält eine eigene Zuschlagsposition für Denkmalschutz. Das Baudenkmal kostet dort also von vornherein mehr als dasselbe Haus ohne Denkmalstatus.

3 · Objekte mit hohem denkmalfachlichem Aufwand

Unser KonzeptVersicherbar. Ob die 2,5-Mio.-Grenze für Ihr Objekt reicht, kann nur ein Architekt oder Bausachverständiger einschätzen — bei größeren Baudenkmälern klären wir das mit Ihnen vor dem Antrag.
Ein anderer großer AnbieterBei hohem denkmalfachlichem Mehraufwand nicht versicherbar — also gerade bei den Objekten, bei denen es auf die Deckung ankommt.

Vergleich anhand der uns vorliegenden Vertragsgrundlagen (Stand 11/2025) und Antragsunterlagen (Stand 09/2026) eines anderen großen Anbieters im Mehrfamilienhaus-Geschäft; geprüft 09/2026. Wir nennen den Anbieter bewusst nicht — maßgeblich ist ohnehin, was in Ihrem Vertrag steht. Prüfen Sie Ihre Police auf die Position „Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen“ und darauf, ob deren Höchstsumme mit anderen Mehrkostenarten geteilt wird. Wenn Sie mögen, sehen wir sie gemeinsam durch. Als Makler vermitteln wir auch andere Konzepte — bei Baudenkmälern empfehlen wir dieses, weil die Deckung im Schadenfall den Unterschied macht.

Ehrlichkeit vorab: Ob 2,5 Mio. € für die Auflagen-Mehrkosten Ihres Objekts ausreichen, hängt von Größe und denkmalfachlichem Aufwand ab — das beurteilt ein Architekt oder Bausachverständiger, nicht der Versicherungsmakler. Größere Baudenkmäler berechnen wir deshalb nicht online, sondern besprechen sie individuell mit Ihnen. Der Rechner erkennt das automatisch.

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Ohne Kontaktdaten berechnen — die brauchen wir erst, wenn Sie ein Angebot möchten.

1 · Ihr Objekt

Wichtig ist der Standort des Gebäudes — nicht Ihr Wohnort.

Als Wohneinheit zählt jede abgeschlossene Wohnung mit eigener Küche.

2 · Das Gebäude

Kernsaniert heißt hier: Zu- und Abwasserleitungen, Elektrik, Heizung und Dach wurden jeweils vollständig erneuert (es zählt das Jahr des Sanierungsbeginns). Im Zweifel wählen Sie „Nein".

Ein Schätzwert genügt — für die Indikation reicht die ungefähre Fläche, den genauen Wert klären wir im Angebot. Orientierung: 6 Wohnungen × rund 70 m² ≈ 420 m².

Denkmalgeschützte Gebäude sind ohne Mehrpreis mitversichert — inkl. Mehrkosten durch behördliche Auflagen beim Wiederaufbau (bis 2,5 Mio. €).

3 · Ihr Schutz

Glas, Ableitungsrohre und Haustechnik sind im Beitrag enthalten. Damit sind auch Photovoltaikanlage, Stromspeicher und Wärmepumpe gegen Kurzschluss, Überspannung und Bedienungsfehler versichert — und der Diebstahl einer Wärmepumpe bis 20.000 €.

Bei eingeschlossenem Elementarschutz gilt eine Selbstbeteiligung je nach Gefährdungszone (ZÜRS, das Zonensystem der Versicherer für Überschwemmungsrisiko): Zone 1: 250 € je Schaden, Zone 2: 1.000 €, Zone 3: 3.000 €, Rückstau 200 €. In Zone 4 ist Elementarschutz im Konzept nicht möglich — wir prüfen dann Alternativen. Feuer, Leitungswasser und Sturm: ohne Selbstbeteiligung.

So geht es weiter: Sie fordern das Angebot an, wir prüfen Ihr Objekt und melden uns mit dem konkreten Vorschlag — ohne Verpflichtung, ohne Vertreterbesuch. Rückrufe Mo–Fr 8–13 Uhr — Ihre Wunschzeit können Sie unten angeben.

Persönliches Angebot anfordern

Nur für Ihre Anfrage — keine Werbeanrufe, keine Weitergabe. Anruf und WhatsApp kommen von 0221 677 864 39.

Persönlich am Telefon: Mo–Fr 8–13 Uhr. Per E-Mail, über den Rechner oder mit Rückrufwunsch jederzeit — Antwort in der Regel am nächsten Werktag. Ihre Wunschzeit können Sie im Formular angeben — wir bestätigen den Termin.

Häufige Fragen von Denkmal-Eigentümern

Kostet Denkmalschutz extra?

Bei uns nicht. Denkmalgeschützte Gebäude in massiver Bauweise (Bauartklasse I/II) sind im Konzept regulär eingeschlossen — der Beitrag richtet sich nach Wohnfläche und Gebäudealter, nicht nach dem Denkmalstatus. Das ist keine Selbstverständlichkeit: Im Antrag eines anderen großen Anbieters steht für Denkmalschutz eine eigene Zuschlagsposition. Fragen Sie bei einem Vergleichsangebot also ausdrücklich nach, ob der genannte Beitrag den Denkmalstatus schon enthält.

Was sind „Mehrkosten durch behördliche Auflagen" konkret?

Nach einem schweren Schaden entscheidet die Denkmalbehörde über den Wiederaufbau mit: originalgetreue Fassadenrekonstruktion, historische Materialien (z. B. Stuck, Naturschiefer), traditionelle Handwerkstechniken. Diese Mehrkosten gegenüber einem Standard-Neubau übernimmt der Tarif bedingungsgemäß bis 2,5 Mio. € — allein für diesen Zweck. Achten Sie beim Vergleich darauf, wie hoch die Höchstsumme ist und ob aus ihr zusätzlich Preissteigerungen nach dem Schaden und Technologiefortschritt bezahlt werden — bei einem anderen großen Anbieter sind es 1,0 Mio. € für alle drei Positionen zusammen.

Warum werden große Denkmal-Objekte individuell geprüft?

Bei sehr großen Baudenkmälern können allein die Auflagen-Mehrkosten die 2,5-Mio.-Grenze übersteigen. Größere Denkmal-Objekte besprechen wir deshalb vor dem Antrag mit Ihnen: ob die Deckung ausreicht oder eine Kostenschätzung durch einen Architekten empfehlenswert ist — Unterversicherung wäre am Ende teurer als jede Prämienersparnis. Zur Einordnung: 2,5 Mio. € allein für diesen Zweck ist ein hoher Wert; prüfen Sie beim Vergleich, was Ihr jetziger Vertrag dafür vorsieht. Wichtig: geprüft heißt bei uns nicht abgelehnt. Ein anderer großer Anbieter schließt Objekte mit hohem denkmalfachlichem Mehraufwand von vornherein aus; wir suchen stattdessen eine Lösung und sagen Ihnen offen, wenn wir keine finden.

Ich habe das Baudenkmal geerbt oder gerade gekauft — was wird aus der Versicherung?

Die bestehende Wohngebäudeversicherung geht mit dem Haus auf Sie über — beim Erbfall automatisch, beim Kauf mit der Eintragung im Grundbuch. Eine Lücke entsteht also in der Regel nicht. Die eigentliche Frage ist, ob der übernommene Vertrag für ein Baudenkmal reicht (siehe die drei Prüfpunkte unten). Als Käufer dürfen Sie ihn innerhalb eines Monats nach der Grundbucheintragung außerordentlich kündigen und direkt wechseln (§ 96 VVG). Als Erbe läuft er bis zum nächsten Ablauf weiter — für die Zeit bis dahin gibt es die Konditionsdifferenzdeckung: Leistet Ihr bisheriger Vertrag weniger als dieses Konzept, schließt die R+V die Lücke bis zum Wechseltermin. Sie zahlen dafür nur die Beitragsdifferenz — ist unser Konzept günstiger, bleibt ein symbolischer Beitrag.

Woran erkenne ich, ob meine jetzige Police für ein Baudenkmal reicht?

An drei Stellen im Bedingungswerk. Erstens: Gibt es überhaupt eine Position für Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen? Zweitens: Wie hoch ist die Höchstsumme dafür — und teilt sie sich diese Summe mit Preissteigerungen nach dem Schaden und mit Technologiefortschritt? Drittens: Steht im Versicherungsschein ein Zuschlag für den Denkmalstatus? Wenn Sie mögen, sehen wir Ihre Police gemeinsam durch — das geht am Telefon in einer Viertelstunde. Ein gesondertes Honorar wird dafür nicht erhoben.

Die Leitungen im Baudenkmal sind alt, und wir wissen nicht genau, was saniert wurde — können wir trotzdem anfragen?

Ja, unbedingt. Alte Leitungen ohne Vorschäden sind bei Baudenkmälern der Normalfall und kein Ausschlussgrund; entscheidend ist ein gepflegter Gesamtzustand. Im Rechner fragen wir nach einer Kernsanierung der letzten 20 Jahre — die zählt nur, wenn Zu- und Abwasserleitungen, Elektrik, Heizung und Dach jeweils vollständig erneuert wurden. Sind Sie unsicher, wählen Sie „Nein“; das ist kein Nachteil für die Annahme. Die Rechnungen einer Sanierung sollten Sie idealerweise aufbewahren — sie sind der Nachweis für die Einstufung. Ein voreiliges „Ja“ dagegen kann im Schadenfall teuer werden: Platzt ein altes Rohr, erkennt jeder Sachverständige an Material und Zustand, dass es Jahrzehnte alt ist — und dann steht eine falsche Angabe im Antrag. Gab es in den letzten drei Jahren Vorschäden, prüfen wir das Objekt vorab — oft ist es dennoch versicherbar.

Wer steht dahinter?

Das Konzept: ein Vermieter-Spezialkonzept, das ein Konzeptgeber exklusiv mit der R+V für vermietete Wohngebäude entwickelt hat und das wir als Partnermakler anbieten — seit Jahren am Markt bewährt. Risikoträger ist die R+V Allgemeine Versicherung AG. Künftige Bedingungsverbesserungen gelten automatisch (Innovationsgarantie).

Thomas Ebeling, Versicherungsmakler

Ihre Betreuung: Thomas Ebeling, Ebeling Consulting · In der Versicherungsbranche seit 2002, Versicherungskaufmann seit 2005, eigener Maklerbetrieb seit 2009 · Versicherungsmakler (§ 34d GewO) · Vermittler von Finanzierungen (§ 34i GewO). Für vermietete Mehrfamilienhäuser arbeiten wir mit einem ausgewählten Konzept (Risikoträger R+V) und prüfen bei Bedarf weitere Partnertarife — die Auswahlgrundlage nennen wir Ihnen im Angebot. Als Makler stehen wir vertraglich auf Ihrer Seite — nicht auf der des Versicherers: Beratung, Vertragspflege und Begleitung im Schadenfall inklusive. Im Schadenfall haben Sie mich am Telefon, nicht eine Hotline. Persönlich am Telefon: Mo–Fr 8–13 Uhr. Per E-Mail, über den Rechner oder mit Rückrufwunsch jederzeit — Antwort in der Regel am nächsten Werktag. Ihre Wunschzeit können Sie im Formular angeben — wir bestätigen den Termin.